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Vorbemerkung
Die Ankerdata Deutschland GmbH vertreibt konzerneigene Software und importierte Hardware.
Zu den Produkten vom Ankerdata gehören Softwareprogramme nebst Schnittstellen und Zusatzprogramme. Ankerdata Programme werden als maschinenlesbare Kopien zur Verfügung gestellt und im Rahmen von Wartungsverträgen gepflegt. Für den Einsatz der Computer-Systeme und entsprechender Softwareprogramme bietet Ankerdata außerdem Beratungs- und Schulungsleistungen an. Über Ankerdata kann auch die für den Einsatz der Programme erforderliche Computerhardware bezogen werden. Mit den nachfolgenden Bestimmungen werden die Vertragsbeziehungen zwischen der Ankerdata Deutschland GmbH und dem Kunden geregelt.
Allgemeiner Teil
Anwendungs- und Geltungsbereich
1. Soweit in dem zwischen der Ankerdata Deutschland GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag einschließlich Anlagen (im folgenden „Vertrag“) keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen werden, gelten die folgenden Allgemeinen Bedingungen (AGB) für Lieferungen und Leistungen jeder Art, die wir gegenüber unseren Kunden erbringen. Es gelten immer alle Bestimmungen dieser AGB, die Unterteilung in Themenbereiche dient ausschließlich der Übersichtlichkeit. Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2. Abweichenden Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich durch einen Geschäftsführer oder Prokuristen der Ankerdata Deutschland GmbH zugestimmt wurde. Eine solche Zustimmung gilt nur für den Einzelfall und nicht für frühere oder künftige Lieferungen.
Angebot und Auftragsbestätigung
1. Die Angebote und Kostenvoranschläge der Ankerdata Deutschland GmbH sind unverbindlich und enthalten nur Aufforderungen zu Angeboten durch den Kunden.
2. Bestellungen werden für die Ankerdata Deutschland GmbH erst auf Grund einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Vertragsunterzeichnung durch einen Vertreter der Ankerdata Deutschland GmbH verbindlich, es sei denn, dass die Bestellung schon vorher ausgeführt wurde.
3. Aufträge bestätigt die Ankerdata Deutschland GmbH mit einer Frist von 2 Wochen.
4. Vereinbarungen über Hardware (einschließlich Betriebssoftware) einerseits und solche über Anwendersoftware andererseits stellen zwei rechtlich selbständige und voneinander unabhängige Verträge dar, auch wenn sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung getroffen und / oder in einer einheitlichen Auftragsbestätigung festgehalten worden sind.
5. Rechtliche Mängel und / oder Leistungsstörungen in dem einen Teil des Vertragsverhältnisses haben keine Auswirkungen auf den anderen Teil des Vertragsverhältnisses.
Lieferung
1. Alle Lieferungen von Kassensystemen, Hardware, Computer-Software- Programmen, Zubehör, Updates/Upgrades und sonstigen Erzeugnissen (im folgenden „Waren“) erfolgen auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung. Die Lieferung erfolgt versichert auf Kosten des Kunden ab dem Herstellungs-, bzw. Lagerort, in der Regel ab Wahlsburg.
2. Bei Versand der Waren geht die Gefahr mit der Übergabe der Waren an Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige mit dem Transport beauftragte Person, Firma oder Anstalt auf den Kunden über. Wenn sich der Versand aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr bereits am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Versicherungen erfolgen nur auf Kosten des Kunden.
3. Liefertermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung (schriftliche Bestätigung durch die Ankerdata Deutschland GmbH erforderlich) verbindlich. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung aller vom Kunden zu erfüllenden Lieferbedingungen voraus. Die im Auftrag genannten Lieferfristen und Termine stellen keine Fixtermine dar. Soweit zur Durchführung der Lieferung Vorbereitungshandlungen des Kunden erforderlich sind, beginnt die Lieferfrist für Ankerdata erst mit Abschluss dieser Handlungen. Insbesondere greift die vereinbarte Lieferzeit erst ab dem Tage der erfolgten Anzahlung bzw. im Leasingfall nach schriftlicher Zusage des Leasinggebers.
4. Teillieferungen bleiben vorbehalten, soweit die Gesamtlieferung bis zum Liefertermin erfolgt und die Teillieferungen für den Kunden zumutbar sind.
5. Die Ankerdata Deutschland GmbH behält sich vor, an-stelle der bestellten Ware zu gleichen Bedingungen andere oder Nachfolgemodelle zu liefern, sofern diese hinsichtlich Funktionalität und Qualität zumindest vergleichbar sind und die vom Kunden geforderten Spezifikationen erfüllen.
6 Die Ankerdata Deutschland GmbH darf außerdem für alle Leistungen nach diesem Vertrag Unterauftragnehmer einsetzen.
7. Verzögert sich die Lieferung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, wie höherer Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen und sonstigen unvermeidbaren und außerhalb des Einflussbereiches der Ankerdata Deutschland GmbH liegenden und von dieser nicht zu vertretenden Gründen, so ist die Ankerdata Deutschland GmbH über einen fest vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin hinaus, für die Dauer der Störung von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung befreit. Die Ankerdata Deutschland GmbH wird dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als drei Monate, so sind beide Seiten berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten.
8. Bei Standardsoftware wird der Liefergegenstand durch die Programmbeschreibung oder das Benutzerhandbuch definiert, wobei die Ankerdata Deutschland GmbH zur Lieferung des jeweils neuesten, freigegebenen Programmstandes berechtigt und verpflichtet ist.
9. Bei individuellen Anpassungen von Standardsoftware oder bei Individualsoftware werden die der Ankerdata Deutschland GmbH vorzunehmenden Programmierungen in einem detaillierten beiderseits zu unterzeichnenden Pflichtenheft und / oder einer Leistungsbeschreibung festgelegt. Soweit im Fortgang der Arbeiten zusätzliche Programmierarbeiten notwendig sind, müssen diese ebenfalls in einem von beiden Parteien unterzeichneten Pflichtenheft festgehalten werden. Was nicht in diesem Dokument ausdrücklich definiert ist, wird nicht programmiert.
10. Die Ankerdata Software wird in der Regel als CD-ROM ausgeliefert. Das Ankerdata Handbuch wird im portable document format (pdf), sowie als HTML-Hilfedatei (über Setup aufzurufen) mitgeliefert. Gedruckte Handbücher sind kostenpflichtig erhältlich.
11. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Lieferung und Übergabe des Source Codes, vielmehr ist dies ausdrücklich ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen der Ankerdata Deutschland GmbH wie folgt zur Zahlung fällig:
• 50% der Rechnungssumme ohne Abzüge sofort nach Auftragserteilung und Erhalt der Abschlags-Anzahlungsrechnung, sowie
• 50% bei Lieferung und nach Erhalt der Endrechnung ohne Abzüge.
• Mietrechnungen sind monatsweise vorab zu bezahlen.
• Supportverträge sind quartalsweise vorab zu bezahlen.
• Schulungen sind vor Schulungsbeginn zu bezahlen.
Es besteht die Möglichkeit, die fälligen Beträge durch die Ankerdata Deutschland GmbH einziehen zu lassen. Ist dies erwünscht, hat der Kunde eine Einzugsermächtigung auszustellen.
2. Die gesetzliche Umsatzsteuer am Tag der Rechnungsstellung und die Versandkosten ab Lager Wahlsburg sind in den Preisen nicht enthalten; sie werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen und dem Kunden zusätzlich berechnet.
3. Bei Annahmeverzug des Kunden wird die Forderung der Ankerdata Deutschland GmbH ungeachtet der noch ausstehenden Lieferung fällig.
4. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung gegen Forderungen der Ankerdata Deutschland GmbH nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend machen bzw. vornehmen.
5. Das Vorstehende gilt auch für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gemäß §273 BGB. Ein solches kann darüber hinaus nur wegen bestehender Ansprüche aus dem gleichen Rechtsverhältnis ausgeübt werden. Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht des §369 HGB ist ausgeschlossen.
Zahlungsverzug und Eigentumsvorbehalt
1. Ab dem 7. Tage nach Rechnungsdatum befindet sich der Kunde im Verzug und wir berechnen Verzugszinsen (5%, bzw. 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz, gem. §§ 288 Abs. 1,2 BGB).
2. Die Mahngebühren zur Deckung unserer Kosten im Mahnverfahren betragen:
• Bei der ersten Mahnung 6,50 €,
• bei der zweiten Mahnung 9,00 €, sowie
• bei der dritten und letzten Mahnung 12,50 €.
Im weiteren Verlauf kommt es im Rahmen der Erwirkung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, sowie bei Erhebung der Klage auf Zahlung zu weiteren Kosten.
Rücklastschriftkosten betragen pauschal 19.00 €.
3. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Die Ankerdata Deutschland GmbH behält sich das Eigentum an allen an den Kunden gelieferten Vertragsprodukten, insbesondere an der Hardware, bis zur vollständigen Zahlung vor. Bei Kunden, die Vollkaufleute sind, geht das Eigentum an der Vorbehaltsware erst dann über, wenn sämtliche Forderungen der Ankerdata Deutschland GmbH vollständig ausgeglichen sind.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ankerdata Deutschland GmbH über alle Zugriffen Dritter auf die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren (Vorbehaltsware), insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beschlagnahmen, und von allen an der Vorbehaltsware eingetretenen Schäden unverzüglich zu unterrichten.
6. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten ausreichend gegen Verlust und Beschädigung zu versichern und dieses der Ankerdata Deutschland GmbH auf Verlangen nachzuweisen. Die Ankerdata Deutschland GmbH gibt die Vorbehaltsware auf Verlangen des Kunden frei, wenn und soweit der Gesamtwert der Vorbehaltsware zu den berechneten Preisen die jeweils gesicherten Forderungen der Ankerdata Deutschland GmbH um mehr als 10% übersteigt.
7. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Ankerdata Deutschland GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware sofort zurückzunehmen.
8. Die Lizenzierung der Ankerdata Software erfolgt in zwei Schritten. Bei Lieferung wird zunächst eine 60-Tage-Lizenz aktiviert. Nach vollständigem Zahlungseingang wird die Lizenz in eine unlimitierte Lizenz umgewandelt. Eine frühere Umwandlung der Lizenz ist nicht möglich.
Verpflichtungen des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, der Ankerdata Deutschland GmbH sämtliche für die reibungslose Auftragsabwicklung erforderlichen Informationen nach bestem Wissen zu erteilen und seine(n) zuständigen Mitarbeiter für die erforderlichen Organisationsgespräche zur Verfügung zu stellen.
2. Auf Anforderung hat der Kunde Testdaten in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen, wobei die verwendeten Datenträger zu der der Ankerdata Deutschland GmbH für den Test vorgesehenen EDV-Anlage kompatibel sein müssen (in der Regel CD, DVD, USB-Stick oder Festplatte).
3. Der Kunde verpflichtet sich, alle Anforderungen der Installationsvoraussetzungen in der jeweils gültigen Fassung wie sie rechtzeitig vor Auftragserfüllung an ihn übergeben werden, zu erfüllen. Die Schaffung der erforderlichen elektrischen Anschlüsse sowie der übrigen Installationsvoraussetzungen (hausinterne Verkabelung der Geräte, etc.) gemäß dieser Richtlinien ist Pflicht des Kunden.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Programme vor Beginn des Echtbetriebs eingehend und abschließend zu testen.
5. Soweit der Kunde seinen Pflichten gemäß § 6, Absatz 1 und 3 auch nach schriftlicher Nachfristsetzung nicht nachkommt, tritt Annahmeverzug ein. Die Fristsetzung kann ausdrücklich auch per E-Mail erfolgen.
6. Nach Abschluss der vereinbarten Software- und Hardwareinstallation ist der Kunde verpflichtet, der Ankerdata Deutschland GmbH eine Abnahmebestätigung zu unterzeichnen.
7. Der Kunde wird die Ankerdata Deutschland GmbH jeweils umgehend schriftlich über aufgetretene Probleme und andere Mängel unterrichten und diese entsprechend dokumentieren.
8. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich.
9. Unterbringungs- und Verpflegungskosten, die durch Einsätze von Mitarbeitern der Ankerdata Deutschland GmbH bei Kunden entstehen, werden vom Kunden getragen. In gastronomischen und Beherbergungs- Betrieben hat der Mitarbeiter Anrecht auf freie Kost und Logie im üblichen Umfang.
Gewährleistung und Haftung
1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vertragsprodukte unverzüglich nach Erhalt im Rahmen der Installation auf Fehlerfreiheit zu überprüfen.
2. Erkennbare Fehler sind der Ankerdata Deutschland GmbH innerhalb von zwei Wochen nach Auslieferung der Vertragsprodukte schriftlich mitzuteilen. Bei späterer Erkennbarkeit beginnt die Zwei-Wochen-Frist mit dem Tag, an dem der Kunde von dem Fehler Kenntnis erhält. Das Vertragsprodukt gilt als vertragsgemäß und genehmigt, wenn diese Mitteilungsfrist nicht eingehalten wird.
3. Sollten von der Ankerdata Deutschland GmbH gelieferte Waren, einschließlich Standardsoftware, mangelhaft sein, so ist der Kunde berechtigt die Nacherfüllung zu verlangen. Ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, liegt im Ermessen der Ankerdata Deutschland GmbH. Als Mängelbeseitigung gilt es auch, wenn die Ankerdata Deutschland GmbH dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
4. Voraussetzung für eine Schadensersatzpflicht seitens der Ankerdata Deutschland GmbH ist, dass der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ankerdata Deutschland GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist, die Ankerdata Deutschland GmbH eine wesentliche Vertragspflicht zumindest grob fahrlässig verletzt hat oder gemäß der gesetzlichen Bestimmungen wegen Rechtsmängeln oder einer zugesicherten Eigenschaft der Vertragsprodukte auch ohne Verschulden haftet.
5. Die Ankerdata Deutschland GmbH haftet nur für die Vermögensnachteile, die bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung für die Ankerdata Deutschland GmbH voraussehbar waren, es sei denn, dass der Schaden auf grob fahrlässigem Verhalten oder auf Vorsatz der Ankerdata Deutschland GmbH oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.
6. Die Haftung für Schäden an der Software oder an der gelieferten Hardware, verursacht durch fehlerhafte oder grob fahrlässige Bedienung durch das Kundenpersonal, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden und Folgeschäden, die durch Unterbrechung der Stromversorgung oder Unterlassung der Erstellung der täglichen alternierenden Sicherungskopien verursacht worden sind. Eventuelle Datenwiederherstellungskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.
7. Schließlich haftet die Ankerdata Deutschland GmbH nicht für Schäden, die durch den Einsatz fremder Programme (z.B. bestimmter Virenschutzprogramme) entstehen, welche die in den Ankerdata Programmen gespeicherten Datenbestände verändern können oder den Betrieb der Ankerdata Software stören.
8. Eine zwingende Haftung unter dem Gesichtspunkt des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
9. Die Ansprüche gegen die Ankerdata Deutschland GmbH, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ausgenommen, verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, spätestens jedoch nach zwei Jahren nach Installation der Vertragsprodukte beim Kunden.
10. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang. Etwaige Rückgriffsansprüche nach den §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt. Die im kaufmännischen Verkehr bestehenden Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
11. Beschaffenheiten der Ware sind nur dann garantiert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
12. Die Ankerdata Deutschland GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die (a) von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, (b) auf das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder das sonstige Nichterfüllen einer Garantie zurückgehen, soweit der Kunde gerade vor dem eingetretenen Schaden geschützt werden sollte, (c) für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (d) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder (e) für Ansprüche aus sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
13. Darüber hinaus haftet die Ankerdata Deutschland GmbH bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens für selbst, von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursachten Schäden, wenn der Schaden durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht wurde, höchstens jedoch bei Personenschäden bis 500.000 €, für Vermögens-, Sach- und Tätigkeitsschäden bis 50.000 €, sowie für Datenverlustschäden für bis zu 25.000 €. Soweit keine der Fallgruppen der beiden voranstehenden Absätze erfüllt ist, haftet die Ankerdata Deutschland GmbH nicht.
14. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt für sämtliche Schadensersatzansprüche unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung aufgrund vor, neben- und außervertraglicher Ansprüche.
15. Weitere Haftungsbestimmungen finden sich im zweiten Teil dieser AGB.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Ankerdata Deutschland GmbH zum Zwecke der Durchführung dieser Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten des Kunden in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen speichert und verarbeitet. Alle Kundendaten werden von der Ankerdata Deutschland GmbH vertraulich behandelt. Umgekehrt verpflichtet sich auch der Kunde, alle ihm bekannt gewordenen, Ankerdata betreffenden technischen und kaufmännischen Informationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten, insbesondere Wettbewerbern der Ankerdata Deutschland GmbH, nicht zugänglich zu machen. Dies gilt auch dann, wenn diese nicht ausdrücklich als geheim deklariert sind.
2. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass seine Mitarbeiter und sonstige Dritte, die mit den Informationen in Berührung kommen durch entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen, deren Einhaltung zu überwachen ist, gebunden werden.
3. Technische Unterlagen, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Kalkulationen, die dem Kunden im Rahmen der Auftragsverhandlungen und der Vertragsausführung zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Kunden nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte an derartigen Unterlagen behält sich die Ankerdata Deutschland GmbH vor.
4. Der Kunde genehmigt der Ankerdata Deutschland GmbH seine Aufnahme in die Ankerdata-Referenzliste, ggf. auch unter Verwendung seines Logos oder Schriftzuges. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sein Einverständnis zu widerrufen, hierzu ist lediglich eine schriftliche Mitteilung an die Ankerdata Deutschland GmbH notwendig.
Dauer und Beendigung
1. Die vorliegenden AGB sind für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung zwischen der Ankerdata Deutschland GmbH und dem Kunden bindend. Sofern die Dauer dieser Verbindung nicht vertraglich beschränkt ist, ist sie unbefristet.
2. Wartungs- und Supportverträge, sowie individuelle Service-Level- Agreements werden jeweils für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und können mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf dieses Jahres gekündigt werden.
3. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Nutzungsbedingungen ist die Ankerdata Deutschland GmbH berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise auch fristlos zu kündigen. Die Ankerdata Deutschland GmbH behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.
4. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt beiderseits vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt jeder Verstoß gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrages, die eine Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar macht. Hierzu zählt insbesondere auch die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden.
5. Jede Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Auslandgeschäfte
1. Bei Lieferung in das Ausland finden neben diesen Bedingungen die von der internationalen Handelskammer veröffentlichten „International Commercial Terms“ („InCoTerms“) in der jeweils neusten geltenden Fassung Anwendung, sofern in der Auftragsbestätigung bzw. dem bindendem Angebot der Ankerdata Deutschland GmbH auf einen der betreffenden Terms (z.B. mittels der Klauseln „cif“, „ex work“, „fob“ etc.) verwiesen wird.
2. Einfuhrzölle, Konsulatsgebühren und sonstige aufgrund von Vorschriften des Bestimmungslandes erhobene Abgaben oder Gebühren sind in den von der Ankerdata Deutschland GmbH genannten Preisen grundsätzlich nicht enthalten. Ist ausnahmsweise ausdrücklich eine derartige Abgabe im Preis enthalten, erhöht sich der vereinbarte Preis entsprechend, wenn sich die Abgabensätze seit der Vereinbarung erhöht haben.
3. Die Ankerdata Deutschland GmbH ist nur verpflichtet, ausländische Verpackungs-, Wiege- und Zollvorschriften zu beachten, wenn der Kunde hierzu vorher genaue Angaben gemacht hat.
4. Von der Ankerdata Deutschland GmbH gelieferte Waren und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem von dem Kunden angegebenen Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsgegenständen - einzeln oder in integrierter Form - unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes.
5. Bei Bezug von Erzeugnissen, für die eine Preisbindung und / oder eine Absatzbindung besteht, gelten außer diesen Verkaufs-, Liefer- und Lizenzbedingungen die besonderen Bedingungen und Exportvorschriften z.B. Embargo des betreffenden Herstellers. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbständig über die entsprechenden Vorschriften zu informieren, und zwar nach den Deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn / Taunus, und nach den US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, OEA, Washington DC 20230.
6. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Waren angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörde einzuholen, bevor er die Ware exportiert. Der Kunde ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endabnehmer verantwortlich.
Abwerbeverbot / Loyalitätsverpflichtung
1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Dauer der vertraglichen Verbindung und für die Zeit eines weiteren Jahres nach Beendigung des Vertrages keinerlei Mitarbeiter der Ankerdata Deutschland GmbH direkt oder in sonstiger Weise, beispielsweise über Dritte abzuwerben oder zu beschäftigen, es sei denn, dies geschieht in gegenseitigem Einvernehmen, wobei dieses der Schriftform bedarf.
2. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung einer Konventionalstrafe i.H.v. 20.000 €.
Sonstige Bestimmungen
1. Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag und diesen Bedingungen - Zahlungsansprüche ausgenommen – kann der Kunde nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Ankerdata Deutschland GmbH abtreten.
2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch und besonders für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
3. Für die Auslegung aller Vertragsbestimmungen ist allein die deutsche Fassung maßgeblich, auch wenn dem Kunden daneben eine fremdsprachliche Fassung zur Verfügung gestellt wurde.
4. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit des übrigen Vertrages davon nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine offene oder versteckte Lücke enthält.
5. Unwirksame, nichtige, nicht geregelte oder undurchführbare Bestimmungen werden die Parteien durch eine angemessene Regelung ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
6. Alle rechtlichen Beziehungen zwischen der Ankerdata Deutschland GmbH und dem Kunden einschließlich der vorvertraglichen Rechtsbeziehungen und der nachvertraglichen Folgen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf.
7. Örtlich und sachlich zuständiges Gericht für alle vertraglichen Beziehungen und Streitigkeiten zwischen der Ankerdata Deutschland GmbH und dem Kunden, einschließlich der vorvertraglichen Beziehungen und den nachvertraglichen Folgen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist das Amtsgericht Hofgeismar, soweit dies gesetzlich zulässig, insbesondere für die Fälle des § 38 Abs. 3 ZPO, vereinbart werden kann. Die Ankerdata Deutschland GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
8. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ist die Ware nur zur Nutzung in dem sich aus der Lieferanschrift ergebenden Empfängerland bestimmt.
9. Die Ankerdata Deutschland GmbH ist berechtigt, für alle Leistungen nach dem Vertrag Unterauftragnehmer einzusetzen; die Haftung auf Erfüllung bleibt unberührt.
10. Alle nach dem Vertrag oder diesen Bedingungen abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen sind nur schriftlich wirksam.
11. Die Ankerdata Deutschland GmbH ist berechtigt, sämtliche Erklärungen und Mitteilung dem Kunden gegenüber per E-Mail zu tätigen.
12. Der Kunde ist zu keinem Zeitpunkt ohne schriftliche Genehmigung berechtigt, Patente, Marken, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster der Ankerdata Deutschland GmbH oder verbundener Unternehmen für eigene Zwecke zu verwenden.
13. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag beträgt maximal ein Jahr
Besonderer Teil
Lieferung von Software
1. Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die Ankerdata Deutschland GmbH gewährleistet jedoch, dass die im Vertrag genannte Software grundsätzlich einsetzbar ist. Das bedeutet, dass ihre Arbeitsweise mit der vertraglich bestimmten Beschaffenheitsvereinbarung übereinstimmt.
2. Ausgeliefert werden die ausführbaren Programmdateien der Software einschließlich der Benutzerdokumentation. Der Source-Code für die Software ist nicht Bestandteil des Lieferumfangs. Die Ankerdata Deutschland GmbH räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software im Rahmen des im Vertrag festgelegten Umfangs ein.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu „reverse engineeren“, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder jeglichen Part der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen. Der Kunde garantiert, dass die Software in einer Weise aufbewahrt wird, welche die unautorisierte Vervielfältigung der Software durch Dritte bestmöglich verhindert.
4. Der Kunde erkennt hiermit die Ankerdata Deutschland GmbH als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbunden Urheberrechte an. Die Rechte der Ankerdata Deutschland GmbH als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die von der Ankerdata Deutschland GmbH an den Kunden geliefert werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist.
5. Der Kunde erkennt hiermit Marken, Namen und Patentrechte der Ankerdata Deutschland GmbH und der Ankerdata (Pty) Ltd. in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright- Informationen oder sonstige ähnliches Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren.
6. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Maßgebend dafür sind:
• der definierte Leistungsumfang der im Vertrag aufgeführten Software, der in der jeweiligen Benutzerdokumentation festgelegt ist,
• die Eignung für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung,
• die im Vertrag festgelegten Bedingungen,
• die nachstehenden Bedingungen,
• allgemein angewandte technische Richtlinien und Fachnormen.
Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge.
7. Wünscht der Kunde eine Änderung der bestellten Konfiguration, so die Ankerdata Deutschland GmbH dem nach Möglichkeit nachkommen; die durch die Änderung verursachten Kosten trägt der Kunde zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung. Soweit individuelle Programmierarbeiten auf Grund unrichtiger Angaben des Kunden wiederholt werden müssen, trägt der Kunde den Mehraufwand.
8. Der Kunde wird jegliche Nutzung der Programme unterlassen, die nicht im Einklang mit dem Vertrag steht. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass weder die Anwender, noch sonstige Dritte Kopien der Ankerdata Software erstellen oder die Ankerdata Software in irgendeiner Form verbreiten oder bearbeiten, insbesondere dekompilieren. Die Herstellung einer Sicherungskopie pro Anwender ist dem Kunden gestattet. Alle Sicherungskopien müssen mit dem Urheberrechtsvermerk zugunsten der Ankerdata (Pty.) Ltd. versehen sein.
9. Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von der Ankerdata Deutschland GmbH beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist und in der letzten vom Kunden übernommenen Version des jeweiligen Programms auftritt.
10. Die Ankerdata Deutschland GmbH kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann die Ankerdata Deutschland GmbH zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn Ankerdata eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt.
11. Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht gemäß der Anleitung installiert wurde. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen.
12. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann die Ankerdata Deutschland GmbH eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.
13. Die Ankerdata Deutschland GmbH gewährleistet nicht für die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die im Vertrag genannte Software. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges.
14. Gewährleistungsansprüche gegen die Ankerdata Deutschland GmbH stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.
15. Der Kunde ist verpflichtet, einen neuen Softwarestand zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen führt.
16. Der Kunde ist verpflichtet, eine tägliche, alternierende Datensicherung durchzuführen. Die Ankerdata Deutschland GmbH haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, wenn der Kunde keine regelmäßigen Datensicherungen durchgeführt hat.
17. Ankerdata Software wird durch den Einsatz von Kopierschutzsoftware mit zugehörigen Dongles vor unerlaubter Vervielfältigung geschützt. Der Einsatz der geschützten Software ist an die zugehörigen Dongles gebunden und darf nicht ohne sie erfolgen.
18. Defekte Dongles tauscht die Ankerdata Deutschland GmbH im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung gegen neue, wobei der alte Dongle zurückzugeben ist. Geschieht dies nicht, wird die zu lizenzierende Software erneut berechnet.
19. Mit Beendigung des Lizenzvertrages hat der Kunde alle Kopien der Ankerdata Software, einschließlich der dazugehörigen Dokumentation an die Ankerdata Deutschland GmbH zurückzugeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien zurückzubehalten.
20. Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von der Ankerdata Deutschland GmbH keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt die Ankerdata Deutschland GmbH ebenfalls keine Haftung.
21. Sämtliche Ankerdata Software wird in englischer Sprache produziert und veröffentlicht. Alle graphischen Benutzeroberflächen (GUI) und Produktdokumentationen werden daher auf Englisch geliefert. Die Ankerdata Deutschland GmbH stellt jedoch für Kunden im deutschen Sprachraum ergänzend deutschsprachige Programmteile und Dokumentationen zur Verfügung, es besteht kundenseitig jedoch kein Anspruch darauf, sämtliche Programmteile in deutscher Sprache zu erhalten.
22. Sofern Ankerdata eine Schnittstelle/Verbund zu einer geeichten Waage liefert, besteht seitens Ankerdata keine Verpflichtung, eine Zulassung bei der PTB oder/und EWG-Zulassung bzw. EG-Bauartzulassung nach dem neuen Ansatz der EU vorzuweisen.
Lieferung von Hardware
1. Das Aufstellen und der Anschluss der Geräte an die Stromversorgung sowie deren Vernetzung werden nach den Stundensätzen der Ankerdata Deutschland GmbH für Installationsleistungen gesondert in Rechnung gestellt.
2. Soweit die Ankerdata Deutschland GmbH dem Kunden für die Installationsvorbereitung ein Unternehmen benennt, gilt dieses nicht als ihr Erfüllungsgehilfe.
3. Der Kunde stellt Datennetzwerk und Stromversorgung steckerfertig zur Verfügung, die Ankerdata Deutschland GmbH liefert i. d. R. Kabel und Stecker ab Anschlussdose.
4. Kassenanlagen enthalten keine Kellnerschlüssel, Magnet- oder andere Karten, Kleinmaterial, Daten-und Verbundkabel, Matrix-Server, Bluetooth Adapter, Access Points, Antennen, Switches, etc. Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Bonrollen, Farbbänder etc. gehören ebenfalls nicht zum Umfang des Lieferpaketes.
5. Die Garantie auf die der Ankerdata Deutschland GmbH gelieferte Hardware beträgt 12 Monate für gewerbliche Kunden und 24 Monate für Verbraucher.
Schulungsleistungen
1. Die Einarbeitung des Personals des Kunden in die Anwendung der Programme und in die Handhabung der dazugehörenden Datenträger erfolgt durch Ankerdata Mitarbeiter soweit nicht anders schriftlich mit der Ankerdata Deutschland GmbH vereinbart und wird gesondert nach den gültigen Stundensätzen berechnet.
2. Schulungen werden in den Schulungszentren der Ankerdata Deutschland GmbH in Wahlsburg oder als Client-Site Schulungen angeboten. Zu öffentlichen Schulungen kann jeder Kunde einzelne Mitarbeiter entsenden. Einzige Bedingung ist, dass die erforderlichen Vorkenntnisse nachgewiesen werden können.
3. Schulungsinhalte, Termine und Schulungsorte werden über das Internet und den Schulungskatalog bekannt gegeben.
4. Client-Site Schulungen werden nur im Auftrage eines Kunden für dessen Mitarbeiter durchgeführt. Hierbei werden Schulungsinhalte, Dauer, Termine, Preis und der Schulungsort gemeinsam mit der Ankerdata Deutschland GmbH individuell abgestimmt.
5. Um sich für eine öffentliche Schulung anzumelden, hat der Auftraggeber eine schriftliche Anmeldung per Post, Fax oder Email an Ankerdata zu senden. Die Anmeldung muss die folgenden Informationen enthalten: Name, Funktion und vollständige Firmenadresse des Teilnehmers, vollständige Rechnungsanschrift sowie Schulungstitel, -termin und -ort. Die eingegangenen Anmeldungen werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Auftragseingang wird umgehend eine schriftliche Bestätigung verschickt. Erst danach ist der Auftrag verbindlich. Die Auftragsbestätigung umfasst alle Angaben bezüglich Preis, Datum und Uhrzeit der Schulung sowie des Veranstaltungsortes. Die Auftragsbestätigung ist innerhalb von fünf Arbeitstagen vom Kunden zu prüfen und ggf. schriftlich zu reklamieren, andernfalls gilt der Auftrag zu den von der Ankerdata Deutschland GmbH bestätigten Bedingungen vereinbart.
6. Die Ankerdata Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, Schulungstermine zu ändern oder zu stornieren. Wird eine Schulung der Ankerdata Deutschland GmbH storniert, wird dies dem Auftraggeber mindestens 7 Kalendertage vor Schulungsbeginn schriftlich mitgeteilt. Etwaige Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7. Die Preise für öffentliche Schulungen verstehen sich pro Teilnehmer, inklusive der Schulungsunterlagen sowie Pausenverpflegung und werden mit den jeweiligen Schulungsbeschreibungen veröffentlicht. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlich vorgeschriebener Höhe.
8. Die Ankerdata Deutschland GmbH beschäftigt im Rahmen ihrer Kurse qualifizierte Dozenten. Die Ankerdata Deutschland GmbH kann für den Schulungserfolg, der im Wesentlichen auch vom Einsatz und den Vorkenntnissen des Schulungsteilnehmers abhängt, keine Gewährleistung übernehmen.
9. Der Kunde kann eine Schulung bis spätestens 14 Kalendertage vor dem vertraglich vereinbarten Schulungsbeginn kostenfrei verschieben. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden werden 30% der Schulungsgebühr als Rücktrittskosten berechnet. Erfolgt eine Rücktrittserklärung weniger als 14, aber früher als sieben Kalendertage vor Schulungsbeginn, hat der Kunde die halbe Schulungsgebühr zu entrichten. Erfolgt die Stornierung später, ist die gesamte Gebühr zu zahlen. Die Stornierung oder Umbuchung hat schriftlich zu erfolgen.
10. Die Schulungen beginnen in der Regel um 9:00 Uhr und enden jeweils gegen 16:00 Uhr, Details sind den einzelnen Schulungsbeschreibungen zu entnehmen.
11. Die Ankerdata Deutschland GmbH behält sich alle Rechte an den Schulungsunterlagen vor, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder von Teilen daraus. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf ohne schriftliche Zustimmung der Ankerdata Deutschland GmbH in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, reproduziert werden.
12. Für das Vorhandensein von erforderlichen Vorkenntnissen trägt der Teilnehmer die Verantwortung.
Teststellungen
1. Wird eine Teststellung zwischen der Ankerdata Deutschland GmbH und dem Kunden vereinbart, so bezieht sich diese ausschließlich auf Hard- und Software. Dienstleistungen, sowie Kosten, die durch die Installation entstehen sind von dieser Regelung nicht erfasst und durch den Kunden zu den üblichen Bedingungen zu vergüten, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Hierzu zählen insbesondere individuelle Systemeinrichtungen, Stammdatenpflege, Fahrtkosten, sowie Installationsarbeiten am Standort des Kunden.
2. Die Dauer der Teststellung umfasst max. 6 Wochen (42 Tage), sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Sie wird nach Möglichkeit so gelegt, dass sie einen vollen Kalendermonat umfasst.
3. Der Kunde hat die Möglichkeit, die zum Test überlassene Hard- und Software bis zum letzten Tag der Teststellung um 24:00 Uhr am Standort Wahlsburg auf eigene Kosten und unversehrt in der Originalverpackung herauszugeben, dann entstehen ihm für die Überlassung derselben keinerlei Kosten. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, das Formular „Rückgabegründe bei Teststellungen“ wahrheitsgemäß auszufüllen und beizulegen.
4. Der Kunde hat auch die Möglichkeit, das Testsystem zu den jeweils angebotenen Konditionen zu übernehmen. Wurde kein individuelles Angebot erstellt, gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen Preisliste. Hierzu reicht es aus, das System über den Testzeitraum hinaus weiter zu nutzen statt es gem. § 14 Nr. 3 zurückzugeben.
5. Eine Rückgabe des Systems trotz Überschreitung des Testzeitraums ist nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Ankerdata Deutschland GmbH möglich. In diesem Fall werden für die Dauer der Überschreitung Mietpreise gem. der am ersten Tag der Überschreitung geltenden Mietpreisliste fällig.
6. Die Teststellung erfolgt auf Risiko des Kunden. Bei Verlust werden dem Kunden die verloren gegangenen Geräte zu Listenpreisen in Rechnung gestellt. Bei Beschädigung hat der Kunde alle Kosten (Material und Arbeitslohn) für die Instandsetzung des Produktes zzgl. Ausgleich des Wertverlustes zu tragen. Fehlende Teile (Zubehör wie Handbücher, Netzkabel) und eventuell beschädigte Transportverpackungen, bzw. Verpackungen, die durch Aufbringen von Etiketten und Klebeband zum Weiterverkauf unbrauchbar geworden sind, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Vermietungen
1. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Auswahl an Systemen der Ankerdata Deutschland GmbH zu mieten. Die wesentlichen Konditionen sind nachfolgend geregelt, die Preise sind der gesonderten Preisliste für Vermietungen zu entnehmen.
2. Die Angebote und Preise der Ankerdata Deutschland GmbH sind stets freibleibend im Sinne des Ausschlusses der Bindung an den Antrag gem. § 145 BGB. Sie sind als Abholpreise für den Standort Wahlsburg ohne Lieferung, Aufstellung, Montage, Installation, Einbau, Versand, Verpackung, Versicherung und jegliche Form der Einrichtung angegeben. Werden derartige Zusatzleistungen durch den Kunden, bzw. Mieter in Anspruch genommen, so werden diese zu Listenpreisen in Rechnung gestellt.
3. Das Mietverhältnis beginnt zum zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit Abholung oder Eintreffen der Mietobjekte am Standort des Mieters.
4. Das Mietverhältnis endet mit dem vollständigen Eintreffen der Mietobjekte am Standort der Ankerdata Deutschland GmbH.
5. Für die Dauer des Mietverhältnisses inklusive Transport gehen alle Gefahren auf den Mieter über. Er haftet gegenüber der Ankerdata Deutschland GmbH mit dem bei Mietbeginn geltenden Listenpreis für die Mietsachen.
6. Die Versendung von Mietsachen wird ausschließlich auf Kundenwunsch ausgeführt. Alle in diesem Zusammenhang auftretenden Kosten und Risiken sind vom Mieter zu tragen. Ab einem Warenwert von netto 2000 € hat der Mieter eine Transportversicherung abzuschließen, deren Kosten ebenfalls von ihm zu tragen sind.
7. Kosten die dadurch entstehen, dass der Mieter die Mietobjekte nicht rechtzeitig zur Abholung bereithält oder dass er von dem beauftragten Transportunternehmen nicht angetroffen wird sind vom Mieter zu tragen. Zusätzlich wird mit jedem angefangenen Tag der verspäteten Rückgabe ein voller Tagesmietsatz fällig.
8. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben, ist ebenfalls je angefangenen Tag ein voller Tagesmietsatz an die Ankerdata Deutschland GmbH zu zahlen. Verlängerungen der Mietzeit sind in jedem Fall seitens des Vermieters genehmigungsbedürftig. Die Verlängerung muss außerdem zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 546a BGB, insbesondere behält sich der Vermieter die Geltendmachung des Ersatzes weitergehender Schäden vor.
9. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so werden 30 % des Auftragswertes als Rücktrittskosten berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 14 Tage vor Mietbeginn, so werden 50 % des Auftragswertes berechnet. Tritt der Mieter weniger als 5 Tage vor Mietbeginn zurück, so wird der volle Auftragswert berechnet.
10. Die Ankerdata Deutschland GmbH kann die Übergabe der Mietsachen von der Hinterlegung einer Mietsicherheit abhängig machen. Die Höhe der Mietsicherheit richtet sich nach dem Wert der Mietsache und wird im Angebot beziffert. Die Mietsicherheit ist in Bar, per Überweisung, per Bankbürgschaft oder per Kreditkarte zu hinterlegen. Die Rückgabe der Mietsicherheit erfolgt binnen dreier Geschäftstage nach vollständiger Rückgabe in vertragsgemäßem Zustand.
11. Der Mieter haftet für Beschädigungen mindestens mit den Reparaturkosten. Bei Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl haftet er mit dem bei Übergabe der Mietsachen geltenden Listenpreis. Die Ankerdata Deutschland GmbH empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Versicherung. Der Mieter haftet für Schäden die aus der Verwendung von nicht kommerzieller Software, selbst entworfener Software oder nicht registrierter Software, Schriften, Shareware unmittelbar oder mittelbar herrühren. Dem Mieter ist die Benutzung solcher Programme mit der Mietware untersagt.
12. Der Mieter darf einem Dritten weder die Mietsachen weitervermieten, noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an den Mietsachen einräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an der Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, diesem Dritten schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und dem Vermieter unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten.
13. Bei einem etwaigen Ausfall eines Mietgerätes ist die Ankerdata Deutschland GmbH berechtigt, für den Zeitraum der Wiederbeschaffung bzw. der Schadensregelung entstehende Kosten und Umsatzausfälle dem Mieter in Rechnung zu stellen.
14. Die Vollständigkeit der Mietsachen ist sofort nach deren Empfang (innerhalb von 2 Stunden) zu prüfen. Mängel sind sofort schriftlich an die Ankerdata Deutschland GmbH und den Transportunternehmer zu melden. Spätere Reklamationen, insbesondere Mietminderungen, sind ausgeschlossen.
15. Die Geräte müssen vor dem Einschalten auf Zimmertemperatur aufwärmt werden, vor dem Verpacken nach Gebrauch auf Zimmertemperatur abgekühlt werden.
16. Alle Kassen, Server und Workstations haben in der Grundkonfiguration folgende Zugangsdaten:
Benutzer: easipos
Passwort: easipos
EasiSetup Benutzer: Manager
EasiSetup Passwort: 99
17. Verpackung oder Originalkarton gehören zum Lieferumfang und sind vollständig inklusive des Innenlebens an die Ankerdata Deutschland GmbH zurückzugeben bzw. bei Abholung bereitzustellen. Die Geräte müssen grundsätzlich wieder in einen Versandkarton verpackt werden. Schäden, die bei Rückgabe der Geräte durch unsachgemäße Verpackung entstehen, trägt der Mieter in voller Höhe.
18. Alle Kundendaten, die sich bei Rückgabe noch auf den Geräten befinden, werden unwiederbringlich gelöscht. Aus diesem Grund wird der Kunde angehalten, die Geräte auf verbliebene wichtige Daten zu überprüfen. Die Ankerdata Deutschland GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Daten die auf Mietgeräten genutzt wurden. Der Kunde ist verpflichtet, seine wichtigen oder sensiblen Daten selber vor Rückgabe zu löschen.
19. Mietdrucker werden grundsätzlich ohne Bonrollen und Farbbänder geliefert.
20. Die Anbringung von Aufklebern oder Beschriftungen an den Mietgegenständen ist dem Mieter untersagt. Eventuelle Reinigungsmaßnahmen werden mit 25 Euro pro Aufkleber in Rechnung gestellt.
21. Für die Entfernung oder Beschädigung der Eigentümer-Hinweisschilder durch den Mieter berechnen wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,00 Euro.
22. Bei Rückgabe fehlende Teile (Zubehör wie Handbücher, Netzkabel) und eventuell beschädigte Transportverpackungen, bzw. Verpackungen, die durch Aufbringen von Etiketten und Klebeband zum Weiterverkauf unbrauchbar geworden sind, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
23. Die Ankerdata Deutschland GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Folgeschäden und Fehler, die aus der Verwendung, insbesondere aus der nicht bestimmungsgemäßen oder illegalen Verwendung, der Mietsachen entstehen, namentlich u. a. bei der Verwendung nicht kommerzieller oder nicht registrierter Software, sowie bei der Verwendung nicht kompatibler Geräte.
Installationsleistungen
1. Jede Leistung der Ankerdata Deutschland GmbH wird auf einem Formular dokumentiert. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen durch seine Unterschrift zu bestätigen, unabhängig davon, ob die Leistung zu vergüten ist oder nicht.
2. Der Kunde autorisiert den jeweils vor Ort eingesetzten Mitarbeiter, die Leistungen der Ankerdata Deutschland GmbH zu bestätigen, sofern er nicht schriftlich gegenüber der Ankerdata Deutschland GmbH entsprechende Rechte auf einen bestimmten, namentlich definierten Personenkreis beschränkt hat.
3. Kommt der Kunde mit der Wahrnehmung eines vereinbarten Vor-Ort-Termins in Annahmeverzug, ist die Ankerdata Deutschland GmbH berechtigt, ihm die Kosten für diesen Einsatz dennoch in Rechnung zu stellen. Der Kunde schuldet in jedem Fall mindestens die in der Preisliste bestimmte Bearbeitungsgebühr.
4. Der Kunde wird für die Herbeiführung der zur Leistungserbringung durch die Ankerdata Deutschland GmbH eventuell notwendig werdenden behördlichen oder unternehmensinternen Genehmigungen sorgen. Die Ankerdata Deutschland GmbH wird den Kunden dabei unterstützen.
5. Die Installation erfolgt nach Abstimmung mit dem Kunden anhand des Konfigurationsplans. Der Kunde schuldet eine steckerfertige und besenreine Installationsumgebung. Die Ankerdata Deutschland GmbH ist nicht für Montage, Einbauten, Verlegung von Daten- und Stromkabeln, Montage von Datendosen und ähnlichem zuständig.
6. Wenn die Verkabelung oder die Installationsumgebung nicht den Vorgaben der Ankerdata Deutschland GmbH entspricht, werden die vorgesehene Inbetriebnahme und die Aufstellung des Kassensystems verschoben, sofern die eingesetzten Servicetechniker dies für notwendig erachten. Die entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Wegezeit gilt dann als Arbeitszeit.
Supportleistungen
1. Die Ankerdata Deutschland GmbH leistet telefonischen Service und Support für technisches und fachliches Betriebspersonal der Kunden, die eine Supportvereinbarung abgeschlossen haben. Hierfür steht dem Kunden eine spezielle Festnetznummer zur Verfügung.
2. Für Kunden ohne eine solche Vereinbarung leistet die Ankerdata Deutschland GmbH über die bekannte Rufnummer Telefon - Support . ( siehe Preisliste Seite 8 )
3. Die Unterstützung umfasst die Beantwortung allgemeiner technischer Fragen zu der im Vertrag genannten Software und deren Anwendung, die Servicefallbearbeitung, die Aufnahme von Software-Fehlern und die Erläuterung der Handbücher und der technischen Dokumentation. Der Kunde muss die Ankerdata Software rechtmäßig erworben haben oder über ein entsprechendes Nutzungsrecht verfügen. Die Beschränkung des Service auf einzelne Lizenzen des Produktes ist nicht statthaft. Bei Erweiterung der Lizenzanzahl ist ein weiterer Servicevertrag zu erstellen oder ein bestehender zu erweitern. Die Ankerdata Software befindet sich zu Beginn der Leistungspflicht im Originalzustand.
4. Die Ankerdata Deutschland GmbH kann den Service ablehnen, wenn der Kunde auf Anforderung keine gültige Lizenz nachweisen kann oder wenn nach Beginn der Leistungspflicht die Software ohne Zustimmung der Ankerdata Deutschland GmbH durch den Kunden oder durch einen Dritten manipuliert wurde.
5. Mit Update wird die überarbeitete Version einer Software bezeichnet, bei der sich die Versionsnummer unmittelbar rechts und links vom Punkt nicht geändert hat (z.B. 6.10 auf 6.11).
6. Mit Upgrade wird die überarbeitete Version einer Software bezeichnet, bei der sich die Versionsnummer unmittelbar rechts vom Punkt geändert hat (z.B. 6.1 auf 6.2).
7. Mit neuer Version wird die überarbeitete Version einer Software bezeichnet, bei der sich die Versionsnummer unmittelbar links vom Punkt geändert hat (z. B. 5.9 auf 6.0).
8. Ein Fehler im Sinne dieses Vertrages liegt vor, wenn das Produkt, die erforderliche, nach dem Stand der Technik zu erwartende Funktionalität nicht besitzt und / oder die Nutzbarkeit eingeschränkt ist. Die Fehler werden wie folgt kategorisiert:
a) Schwerer Fehler (S1): Teile des Produktes bzw. das Gesamtsystem können nicht genutzt werden. Der Mangel kann nicht mit organisatorischen Hilfsmitteln umgangen werden. (Beispiele: Das System stürzt bei Aufruf ab oder beginnt nicht mit der Arbeit ohne dass dies auf Hardwarefehler zurückzuführen wäre; Teile des Produktes erzeugen Fehler, die augenscheinlich gesetzlichen Vorschriften widersprechen; Teile des Produktes erzeugen Fehler, die sich kumulieren, Systeme an anderer Stelle massiv beeinflussen und sich nicht organisatorisch umgehen lassen).
b) Mittelschwere Fehler (S2): Die Funktionalität des Produktes bzw. des Gesamtsystems ist nicht so weit beeinträchtigt, dass es nicht genutzt werden kann. Der Mangel kann mit organisatorischen oder sonstigen wirtschaftlich vertretbaren Hilfsmitteln umgangen werden. (Beispiel: Eingaben werden nicht wie vorgeschrieben in andere Masken übernommen und es ist eine Zweiteingabe ohne Auswirkung auf das System erforderlich; Ergebnisse werden zum Ausdruck oder zur Anzeige gebracht, die zwar rechnerisch richtig, jedoch im Layout falsch sind.)
c) Leichte Fehler (S3): Ein leichter Fehler hat keine bedeutenden Auswirkungen auf Funktionalität und Nutzbarkeit. Die Nutzung des Produktes bzw. des Gesamtsystems ist nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt, (Beispiele: Maskendesign ist zwar vollständig, jedoch die Buttons nicht genau an den vorgesehenen Stellen; die relative Skalierung beim Aufbau eines Fensters wird nicht richtig berechnet, so dass das Fenster zu groß, fachlich inhaltlich aber richtig erscheint).
9. Service- und Supportleistungen werden primär durch telefonischen Hotline-Service erbracht. Die Ankerdata Deutschland GmbH leistet die Fehlerbehebung im Rahmen der Servicezeiten. Diese sind wochentags 8:00 – 22:00 Uhr, sowie am Wochenende von 10:00 bis 18:00 Uhr, kein Support am 1. Januar, am 24. bis 26. sowie am 31. Dezember und an in Hessen geltenden Feiertagen. Außerhalb dieser Zeiten können Störungsmeldungen rund um die Uhr auf einen Anrufbeantworter gesprochen werden. Rückruf und Fehleranalyse erfolgen innerhalb von 14 Tagen während der vereinbarten Servicezeit, sofern keine anderen Service-Level-Agreements getroffen wurden.
10. Die Ankerdata Deutschland GmbH leistet die Fehlerbehebung durch Mittel ihrer Wahl. Die Ermöglichung des Umgehens des Fehlers kommt der Fehlerbehebung gleich.
11. Darüber hinausgehende Serviceanforderungen bedürfen einer Zusatzvereinbarung und sind gesondert zu den gültigen Service-Preisen der Ankerdata Deutschland GmbH zu beauftragen.
12. Die Ankerdata Deutschland GmbH stellt, falls die telefonische Servicehilfe zur Behebung nicht ausreicht und wenn möglich, Fehlerumgehungsmöglichkeiten zur Verfügung, die bis zur Fehlerbehebung vor Ort die Lauffähigkeit des Systems ermöglichen sollen. Die Fehlerbehebung wird zuerst im Testsystem des Auftraggebers vorgenommen. Voraussetzung für diese Art Fehlerbeseitigung ist die Reproduzierbarkeit des Fehlers. Der Ankerdata Deutschland GmbH müssen alle für die Fehleranalyse und für die Beseitigung desselben benötigten Unterlagen und Informationen nach bestem Wissen des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Fehlermeldung muss die eingesetzte Hardware, das Betriebssystem, die eingesetzte Softwareversion sowie die Fehlersymptome exakt beschreiben. Die Fehlermeldung ist seitens des Kunden durch ausgebildete Personen zu formulieren, die bei Vertragsabschluss konkret benannt werden müssen. Die Ankerdata Deutschland GmbH bietet dem Kunden die Möglichkeit an, Meldungen direkt über www.ankerdata.de über ein geeignetes Formular einzureichen. Der Anwender hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Fehlern und ihrer Ursachen erleichtern. Insbesondere wird er notwendige Auskünfte erteilen.
13. Die Ankerdata Deutschland GmbH wird nach Eingang der Fehlermeldung eine Fehlerklassifizierung vornehmen. Je nach Fehler werden folgende Servicelevel vereinbart:
a) Bei Vorliegen von schweren Fehler (S1): Aufnahme und Bearbeitung erfolgen am gleichen Werktag innerhalb der normalen Servicezeiten. Die Ankerdata Deutschland GmbH wird alles unternehmen, um die Störung schnellstmöglich zu beheben.
b) Bei Vorliegen von mittelschweren Fehlern (S2): Aufnahme und Bearbeitung erfolgen innerhalb von zwei Werktagen. Die Erledigung ist innerhalb von zwei Wochen anzustreben.
c) Bei Vorliegen von leichten Fehlern (S3): Die Behebung des Fehlers erfolgt in einer Korrektur – oder Folgeversion.
14. Der Kunde verpflichtet sich zum ordnungsgemäßen Betrieb der Produkte entsprechend der Bedienungsanleitung. Es obliegt dem Kunden, sämtliche Programme und Daten so zu sichern, dass er sie im Falle eines Datenverlustes mit vertretbarem Aufwand wiederherstellen kann. Für die erzielten Resultate der Datensicherung ist der Kunde verantwortlich; die Ankerdata Deutschland GmbH übernimmt insoweit keine Garantie für die Menge, Inhalte und Konsistenz der Daten des Auftraggebers. Die Ankerdata Deutschland GmbH haftet nicht für den Verlust oder für die Kosten der Wiederherstellung von Programmen und Daten.
15. Der Kunde unterstützt die Ankerdata Deutschland GmbH bei der Reproduktion von Fehlern und stellt nach Möglichkeit Traces und Logfiles, aus denen der Fehler ersichtlich wird, zur Verfügung. Der Kunde stellt auf seine Kosten einen datentechnischen Anschluss (DSL mit fester IP-Adresse und geeigneter Upload-Rate) für Fernservice zu Verfügung und erlaubt den Fernservice der Software. Für Servicefälle vor Ort gestattet der Kunde der Ankerdata Deutschland GmbH den ungehinderten Zugang zum System während der vereinbarten Servicezeiten
16. Der Kunde ist verpflichtet, die Service- und Supportarbeiten auf Verlangen von der Ankerdata Deutschland GmbH abzunehmen.
17. Mit Abschluss dieses Vertrages teilt der Kunde der Ankerdata Deutschland GmbH den System-Administrator namentlich und mit Kontaktdaten mit. Der Systemadministrator des Kunden ist der Ansprechpartner, mit dem die Kommunikation über die Vertragserfüllung stattfinden soll. Dieser muss jeweils bevollmächtigt sein, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen und / oder Änderungen der Programmstruktur zu entscheiden. Kann eine Entscheidung ausnahmsweise nicht sofort gefällt werden, so sind erforderliche Abstimmungen durch den Kunden unverzüglich herbeizuführen. Urlaub oder Krankheit der geschäftsmäßig zuständigen Entscheidungsträger entlasten den Kunden für Verzögerungen nicht, er muss die Möglichkeit einer situationsangemessenen kurzfristigen Entscheidung durch entsprechende Vertreter sicherstellen.
18. Im Falle der Fehlerkorrektur sind auf Verlangen der Ankerdata Deutschland GmbH andere Arbeiten mit der Computeranlage, auf dem die Software installiert ist, während der Zeiten der Arbeiten einzustellen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Unterbrechung der Betriebsbereitschaft nicht in jedem Falle ausgeschlossen werden kann.
19. Des Weiteren ist der Kunde gehalten, der Ankerdata Deutschland GmbH technisch und personell bei der Durchführung des Servicevertrages soweit wie möglich zu unterstützen und die Vertragserfüllung im Einzelfall auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Auftraggebers zu ermöglichen. Hinsichtlich nicht üblicher Geschäftszeiten des Kunden ist ein Einvernehmen herzustellen. Geschieht dies nicht, können von Seiten des Kunden insoweit keine Rechte gegen die Ankerdata Deutschland GmbH hergeleitet werden.
20. Fehler, die in einem vom Kunden bearbeiteten oder modifizierten Release des Produktes auftreten, zählen nicht zur vertraglichen Leistung. Hat der Kunde das Produkt modifiziert, obliegt es ihm, bei Meinungsverschiedenheiten nachzuweisen, dass der Fehler nicht aufgrund seiner Modifizierung entstanden ist.
21. Ebenfalls nicht zur vertraglichen Leistung zählen Beratungen außerhalb der Geschäftszeiten des Hotline-Services, Pflegeleistungen nach einem Eingriff des Kunden in das Produkt oder hinsichtlich von Schnittstellen des vertragsgegenständlichen Produktes mit anderen Softwarekomponenten, die nicht durch die Ankerdata Deutschland GmbH geliefert worden sind. Werden gleichwohl Service- und Supportleistungen gewährt, so ist der tatsächliche Aufwand gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu entgelten.
22. Die Ankerdata Deutschland GmbH wird dem Kunden mitteilen, wann veraltete Software-Releases aus der Serviceleistung entfallen. Dies ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, in der Regel nach 24 Monaten der Fall. Hat der Kunde eine solche veraltete Version im Einsatz, so steht der Ankerdata Deutschland GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht gemäß Ziffer 7 mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu. Ankerdata garantiert keine Unterstützung für veraltete Versionen.
23. Die Ankerdata Deutschland GmbH stellt dem Kunden die zur Verbesserung des Produktes erarbeiteten Weiterentwicklungen als eigenständiges Upgrade und Updates im Rahmen eines Supportvertrages kostenlos zur Verfügung. Über die Lizenzierung einer neuen Version ist eine gesonderte Lizenzvereinbarung zu treffen. Wird die Softwaredokumentation aktualisiert und ergeben sich erhebliche Änderungen, so wird diese dem Kunden als Datei zur Verfügung gestellt.
24. Nicht von der Supportvereinbarung sind folgende Leistungen umfasst:
• Behebung von Störungen, die durch Fehlbedienung, unsachgemäße Handhabung oder zumindest Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder Dritter oder durch Verwendung von Zubehörartikeln Dritter entstanden sind.
• Nutzung der Software auf einer nicht autorisierten Hardware oder in einer nicht autorisierten Softwareumgebung.
• Service von gegenüber dem Servicevertrag geänderter Software oder anderen Softwareversionen.
• Anpassung der Software an neue Betriebssysteme oder an Release-Wechsel von Fremd-Software.
• Funktionale Erweiterungen der Software außerhalb der Versionsplanung der Ankerdata Deutschland GmbH.
• Installation von Updates und Upgrades.
Auch ist die Ankerdata Deutschland GmbH im Falle eines nicht existenten oder nicht funktionierenden DSL-Zugangs von der Verpflichtung zur Leistung frei. Leistet sie dennoch Support so gehen eventuelle zusätzliche Kosten zu Lasten des Kunden (z.B. Fahrtkosten, Wegezeiten, Spesen, zusätzliche Hardware, Mobilfunkkosten, etc.).
25. Die Ankerdata Deutschland GmbH kann den Service in seiner Gesamtheit oder in Teilen ablehnen, wenn Serviceleistungen objektiv durch die Ankerdata Deutschland GmbH nicht erbracht werden können. Dies gilt vor allem bei der Einwirkung Dritter auf die zu wartenden Produkte oder die Nichterfüllung von Leistungen Dritter, die im Servicevertrag benannt sind, auf die der Kunde für die Durchführung der Serviceleistung angewiesen ist. Bei dauerhafter objektiver Nichterfüllbarkeit wird der Kunde die Kosten für die zu erbringende Serviceleistung um den für die betroffenen Komponenten relevanten Betrag reduzieren. Die Ankerdata Deutschland GmbH wird sich bemühen, einen adäquaten, für den Kunden kostengünstigen Ersatz zu sorgen.
26. Die Serviceverpflichtungen der Ankerdata Deutschland GmbH entfallen, wenn ein Zahlungsrückstand von mehr als 14 Tagen besteht. Nicht abgedeckt ist außerdem der Support für Programmänderungen und Schulungen. Diese werden gesondert abgerechnet.
27. Die Ankerdata Deutschland GmbH gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Produkte im Hinblick auf den beauftragen Service und Support. Diese Gewährleistung umfasst ausdrücklich nicht solche Produkte, die nicht zum Vertragsumfang gehören.
28. Die Ankerdata Deutschland GmbH räumt eine Gewährleistungsfrist für die Fehlerbehebungsarbeiten von 6 Monaten nach Abnahme der Arbeiten ein. Die Abnahme der Fehlerbeseitigungsarbeiten wird spätestens binnen fünf Tagen nach Aufforderung zu einer solchen Erklärung vom Kunden schriftlich abgegeben. Nach Ablauf der Frist gilt die Abnahme auch ohne eine solche Erklärung als vorgenommen. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Auftraggeber das bearbeitete Produkt in Betrieb nimmt.
29. Die Ankerdata Deutschland GmbH haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines Servicevertrages typischerweise gerechnet werden muss. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Ankerdata Deutschland GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Bei Verletzung einer solchen Pflicht gilt die Haftungsbeschränkung auf typische Schäden entsprechend. Die Geltendmachung von Folgeschäden aller Art ist, soweit gesetzlich zulässig, auf jeden Fall ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten von Mitarbeitern und Beauftragten der Ankerdata Deutschland GmbH. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Verzugsschäden.
30. Die Ankerdata Deutschland GmbH ist jederzeit berechtigt, die Betriebsfähigkeit durch Stellen eines Ersatzprogramms zu gewährleisten.
31. Ankerdata ist berechtigt, die Wartungsgebühren bei Kostensteigerung (Steigerung der Lohn- und Lohnnebenkosten, der Beschaffungskosten, der erforderlichen Materialien und Dienstleistungen) mit einer Frist von 3 Monaten zu erhöhen, soweit die Kostensteigerung dies erforderlich macht. Bei einer Erhöhung der Wartungsgebühren um mehr als 10% pro Jahr ist der Kunde berechtigt, den Wartungsvertrag vorzeitig innerhalb eines Monats nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende zu kündigen. Bis zum Vertragende gilt die bisherige Wartungsgebühr.
32. Bei der Wartung von Hardware gilt ein hierfür dem Kunden benanntes Unternehmen nicht als Erfüllungsgehilfe der Ankerdata Deutschland GmbH.
33. Die Supportvereinbarung kann frühestens nach einer Laufzeit von einem Jahr, gerechnet ab Unterzeichnung des Vertrages, separat von der eingeräumten Lizenz unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Der Wartungsvertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit um jeweils ein Jahr, sofern er nicht rechtzeitig unter Einhaltung der dreimonatigen Frist gekündigt wird.
34. Die Ankerdata Deutschland GmbH kann Struktur und Inhalt der Software jederzeit ändern. Im Rahmen der Update-Option stellt sie dem Kunden während des im Vertrag angegebenen Zeitraumes die jeweils neueste verfügbare Version der im Vertrag genannten Software zur Verfügung (Bereitstellung zum Download). Die Übertragung der Software in maschinenlesbarer Form auf die Rechenanlagen des Kunden und die Installation und Inbetriebnahme der neuen Version ist nicht in dieser Update-Option enthalten, ebenso nicht die Übertragung von Daten oder die Anpassung von vom Kunden erstellten Erweiterungen der Vorgängerversion der Software. Die Ankerdata Deutschland GmbH erklärt sich jedoch bereit, diese Aufgaben gegen Entgelt zu übernehmen.
35. Zusätzlich zu den im Standard-Support verfügbaren Leistungen stehen dem Kunden im Rahmen des Premium-Support erweiterte Leistungen zur Verfügung, die den individuellen Anforderungen des Kunden angepasst werden können. Alles Weitere ist in einer separaten Vereinbarung zu regeln.
Technische Voraussetzungen
1. Die Installationsvoraussetzungen sind separat dokumentiert und werden grundsätzlich mit dem Angebot zum Kunden übermittelt. Sie können ebenfalls unter www.ankerdata.de/installation im Portable Document Format (pdf) heruntergeladen werden. Der Kunde ist verpflichtet, u.a. folgende Voraussetzungen vor Installation des Kassensystems zu schaffen:
• Schneller Internetzugang mit fester IP-Adresse. Upload-Rate mind. 512 kb/s.
• Separat abgesicherte Stromversorgung für alle Server und Kassenplätze.
• Netzwerk nach CAT7 (mit CAT6-Dosen).
• WLAN nach g-Standard.
2. Zur Erbringung der Support-Leistungen und Bearbeitung der Servicefälle können die Support-Mitarbeiter der Ankerdata Deutschland GmbH direkt auf das betroffene System zugreifen und dort aktive Unterstützung leisten. Dazu stellt der Kunde eine elektronische Direktverbindung auf das System zur Verfügung, auf dem er die Software betreibt. Die Verbindung wird u. a. auf Basis der TCP/IP-Kommunikationsprotokolle http und https über das Internet realisiert.
3. Der Ankerdata Deutschland GmbH werden auf Wunsch Zugänge per Remote Desktop Protokoll und VNC eingerichtet und zur Verfügung gestellt.
Weitere Leistungen
Gegen gesonderte Berechnung kann der Kunde zusätzlich folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
a) Installation neuer Software(-Versionen) vor Ort
b) Systemanalyse (Erstellen von Detailpflichtenheften, u.ä.)
c) Analyse von Fremdhardware
d) Allgemeine Beratungsleistungen
e) Spezielle Beratungsleistungen bzgl. Kassen- und Controllingsysteme, Sicherheits- und Telekommunikationssysteme, sowie Videoüberwachung, gastronomische und wirtschaftliche Prozesse .
f) Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch Stromschwankungen und Stromausfall oder höhere Gewalt bedingt sind.
g) Unterstützung bei Fehlbuchungen, Salden- und Debitoren Differenzen bzw. buchhalterischen Fehlern.
Die vorstehenden Leistungen werden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nach den jeweils gültigen Preisen gemäß der Anlage Preisliste berechnet.
Leasing
1. Auf Wunsch vermittelt die Ankerdata Deutschland GmbH dem Kunden eine Auswahl an Leasingpartnern, über die Kassensysteme geleast werden können.
2. Die Dienstleistungen der Ankerdata Deutschland GmbH sind in der Regel nicht leasingfähig und werden auch im Falle einer Leasing-Finanzierung gesondert berechnet.
3. Die Bearbeitungsgebühr für Leasinganträge beträgt einmalig € 75,00 zzgl. MwSt. und ist sowie die Mietsonderzahlung bei Vertragsabrechnung zur Zahlung fällig. Die Leasingraten sind am ersten des Quartals im Voraus zu zahlen. Sie werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Der Leasingnehmer hält sich an diesen Leasingantrag 4 Wochen nach dessen Eingang beim Leasinggeber gebunden. Der Leasingvertrag kommt erst mit Annahme des Vertragsangebotes durch die Ankerdata Deutschland GmbH zustande, auch wenn die Leasingobjekte zu einem früheren Zeitpunkt übergeben worden sein sollten.
4. Alle Nettopreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mehrwertsteuersatz wird gem. gesetzlicher Veränderungen angepasst. Der Leasingvertrag gilt als Rechnung im Sinne des § 14 Umsatzsteuergesetz. Die Kalkulation der Leasingraten beruht auf den Anschaffungskosten des Leasingobjektes und den Refinanzierungsbedingungen des Leasinggebers. Ändern sich die Daten bis zum Leasingbeginn, so werden die Leasingraten entsprechend angepasst.
5. Die Grundmietzeit beginnt mit dem Ersten des auf die Übernahme folgenden Kalenderquartals. Erfolgt die Übernahme vor dem Beginn der Grundmietzeit, ist für die Zwischenzeit je Tag 1/30 der monatlichen Leasingrate zu zahlen. Auch für diese Zeit gelten die Bestimmungen dieses Leasingvertrages. Bis zum Ende der vereinbarten Grundmietzeit ist der Vertrag unkündbar. Er verlängert sich um jeweils sechs Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
6. Die Auswahl des Lieferanten und des Leasingobjektes hat der Leasingnehmer getroffen. Der Leasingnehmer beauftragt den Leasinggeber, mit Abschluss und nach Annahme dieses Leasingvertrages, das Leasingobjekt, welches der Leasingnehmer nach seinen Wünschen und Vorstellungen und ohne Mitwirkung des Leasinggebers ausgewählt hat, vom Lieferanten zu kaufen. Der Leasinggeber wird somit Eigentümer, der Leasingnehmer zahlt für die Nutzung. Anlieferung und Installation erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Leasingnehmers.
7. Sollte das Leasingobjekt nicht fristgerecht oder vertragsgemäß geliefert werden, stehen dem Leasingnehmer Rechte und Ansprüche gegenüber dem Leasinggeber nicht zu. Stattdessen tritt der Leasinggeber seine Rechte und Ansprüche gegen den Lieferanten des Leasingobjektes wegen Pflichtverletzung ab. Alle Ansprüche und Rechte des Leasingnehmers gegen Leasinggeber wegen Sach- und Rechtsmangel des Leasingobjektes oder wegen dessen mangelnder Verwendbarkeit, insbesondere die mietrechtlichen Bestimmungen zur Haftung wegen Sach- und Rechtsmängel, werden ausgeschlossen. Zum Ausgleich hierfür tritt der Leasinggeber auch insoweit seine Ansprüche und Rechte gegen den Lieferanten wegen Pflichtverletzung, insbesondere auch auf Erfüllung, Rücktritt und Schadensersatz, ab. Abgetreten werden auch die Rechte und Ansprüche des Leasinggebers gegenüber Dritten aus Garantien, die für das Leasingobjekt gegeben werden. Der Leasingnehmer nimmt die Abtretung an und verpflichtet sich, die Ansprüche im eigenen Namen und mit der Maßgabe geltend zu machen, dass im Falle des Rücktrittes vom Kaufvertrag oder der Minderung des Kaufpreises etwaige Zahlungen des aus Mängelansprüchen Verpflichteten oder aus Garantie Verpflichteten direkt an den Leasinggeber zu zahlen sind. Auch insoweit stehen dem Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber keine Ansprüche zur Seite.
8. Sofern sich Lieferant und Leasingnehmer nicht über die Wirksamkeit eines von dem Leasingnehmer erklärten Rücktrittes, eines Schadensersatzes statt der Leistung des Leasingobjektes oder einer Minderung einigen, kann der Leasingnehmer die Zahlung der Leasingraten wegen etwaiger Mängel erst dann verweigern, wenn er Klage gegen den Lieferanten oder Dritte auf Rückabwicklung des Liefervertrages, Schadensersatz statt der Leistung des Gegenstandes oder Minderung des Kaufpreises erhoben hat.
9. Der Leasingnehmer wird etwaige Mängel des Leasingobjektes unverzüglich unter Beachtung der §§ 377 HGB gegenüber dem Lieferanten oder Dritten unter gleichzeitiger Unterrichtung des Leasinggeber rügen.
10. Setzt der Leasingnehmer gegen den Händler / Lieferanten im Wege der Nacherfüllung einen Anspruch auf Lieferung eines neuen Leasinggegenstandes durch, so ist der Leasinggeber damit einverstanden, dass der bisherige Leasinggegenstand gegen einen gleichwertigen neuen Leasinggegenstand getauscht wird. Die Rückgewähr des Leasinggegenstandes an den Händler, Lieferanten oder Dritten führt der Leasingnehmer auf eigene Kosten und Gefahr Zug um Zug gegen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Händlers, bzw. Lieferanten bzw. des Dritten durch. Der Leasingnehmer wird mit dem Händler /, bzw. Lieferanten vereinbaren, dass dieser das Eigentum an dem neuen Leasinggegenstand unmittelbar auf den Leasinggeber überträgt. Die Besitzverschaffung erfolgt durch Lieferung an den Leasingnehmer, er wird den Leasinggeber von der Übernahme des neuen Leasinggegenstandes informieren. Der Leasingvertrag wird mit dem ausgetauschten Leasingobjekt unverändert fortgesetzt, wenn eine Nutzungsentschädigung für das zurückgegebene Leasingobjekt nicht anfällt. Der Leasingnehmer hat dem Leasinggeber eine von diesem gegenüber dem Händler, bzw. Lieferanten geschuldete Nutzungsentschädigung zu erstatten. Nach der Zahlung des Erstattungsbetrages kann der Leasingnehmer eine vom Leasinggeber nach billigem Ermessen zu bestimmende Beteiligung an einem bei der Verwertung des neuen Leasingobjektes erzielten, durch den Umstand der Nachlieferung möglicherweise erhöhten Nettoerlös verlangen.
11. Soweit Ansprüche nicht abgetreten sind wird der Leasingnehmer hiermit zur Geltendmachung von Ansprüchen im eigenen Namen berechtigt.
12. Mit Übernahme des Leasingobjektes geht die Sach- und Preisgefahr auf den Leasingnehmer über, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes und des Diebstahls des Leasingobjektes. Beim Eintritt dieser Ereignisse bleibt der Leasingnehmer zur Zahlung der Leasingraten verpflichtet. Der Leasingnehmer wird dem Leasinggeber unverzüglich über derartige Ereignisse unterrichten. Das Leasingobjekt ist für die gesamte Laufzeit gegen versicherbare Risiken zu versichern. Der Leasingnehmer kann durch Zusendung eines Sicherungsscheines den Abschluss einer eigenen Versicherung nachweisen. Solange kein Sicherungsschein vorliegt, versichert der Leasinggeber die Leasingobjekte. Die Kosten für die Versicherung sind vom Leasingnehmer zu tragen und werden auf die Leasingrate aufgeschlagen. Diese Versicherung beinhaltet einen Selbstbehalt, der dem Leasingnehmer dann in einem gesonderten Schreiben durch den Leasinggeber mitgeteilt wird.
13. Wartung und Reparatur während der gesamten Vertragsdauer gehen zu Lasten des Leasingnehmer und werden vom ihm selbst veranlasst und verantwortet. Unterlassung von Reparatur und Wartung führt zur Wertminderung des Leasingobjektes, diese kann der Leasinggeber vom Leasingnehmer einfordern. Der Leasingnehmer verpflichtet sich, das Leasingobjekt auf eigene Kosten in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Ist Ankerdata Deutschland GmbH der Leasinggeber, ist der Leasingnehmer verpflichtet, während der Vertragslaufzeit die Gebühren für den Wartungsvertrag, nämlich 3% des Netto-Rechnungswert monatlich zu bezahlen.
14. Möchte der Leasingnehmer von der Erweiterungsmöglichkeit Gebrauch machen, hat er mit einem Fachhändler eine Anfrage unter Beifügung einer Aufstellung der zu tauschenden oder zu erweiternden Geräte beim Leasinggeber zu stellen. Der Leasinggeber wird dem Leasingnehmer daraufhin die Modalitäten für den Abschluss eines neuen Leasingvertrages nennen. Nur bei wirksamem Zustandekommen des neuen Leasingvertrages wird der bisherige Leasingvertrag einverständlich beendet. Sollte der Leasingnehmer bei dem neuen Leasingvertrag von seinem Widerrufrecht Gebrauch machen, wird der bisherige Leasingvertrag unverändert fortgesetzt.
15. Der Leasinggeber ist Eigentümer des Leasingobjektes, mit Beendigung des Leasingvertrages steht dem Leasingnehmer kein Erwerbsrecht zu.
16. Der Leasinggeber und seine Beauftragten sind während der gewöhnlichen Geschäftszeit zur Besichtigung und Überprüfung der Leasingobjekte berechtigt und können verlangen, dass die Leasingobjekte mit auf das Eigentum des Leasinggeber hinweisenden Kennzeichen versehen werden.
17. Die ordentliche Kündigung des Leasingvertrages vor Ablauf der vereinbarten Leasingdauer ist ausgeschlossen. Das gilt auch für das Kündigungsrecht der Erben.
18. Der Leasinggeber ist zur außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrages aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere dann, wenn der Leasingnehmer mit mindestens zwei Leasingraten oder einem Betrag, der zwei Leasingraten entspricht, in Verzug gerät oder eine wesentliche Verschlechterung seines Vermögensstatus im Verhältnis zum Zeitpunkt der Informationserteilung bei Vertragsschluss eintritt. Nach Beendigung des Leasingvertrages, gleich aus welchem Rechtsgrunde ist der Leasingnehmer verpflichtet, das Leasingobjekt unverzüglich an eine vom Leasinggeber bestimmt Anschrift in der Bundesrepublik Deutschland herauszugeben. Für jeden Tag der verzögerten Herausgabe zahlt der Leasingnehmer ein 1/30 der ursprünglich vereinbarten Leasingrate.
19. Im Fall der außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung durch den Leasinggeber, darüber hinaus im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages aufgrund einer erheblichen Beschädigung des Leasingobjektes, werden die für die gesamte Vertragsdauer ausstehenden Leasingraten angemessen abgezinst und abzüglich ersparter Kosten des Leasinggebe sowie eines eventuellen Verwertungserlöses und etwaiger Entschädigungsleistungen Dritter zzgl. einer Vorfälligkeitsentschädigung als Schadensersatz wegen Nichterfüllung vom Leasingnehmer gezahlt.
20. Im Falle des Zahlungsverzuges trägt der Leasingnehmer 11,00 € pro Mahnung. Für die Bearbeitung eines Schadensfalls trägt er 100,00 € im Einzelfall. Muss das Leasingobjekt vernichtet werden und entstehen dadurch Kosten (z.B. Beseitigungskosten, Genehmigungskosten durch Behörden etc.) so trägt diese der Leasingnehmer.
21. Der Leasinggeber ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten oder einzelne Rechte aus diesem Vertrag zum Zwecke der Refinanzierung auf den Refinanzierer zu übertragen. Unterrichtet der Refinanzierer den Leasingnehmer von der Abtretung, so ist dieser verpflichtet, die Abtretungsanzeige zu bestätigen und innerhalb von 10 Tagen an den Refinanzierer zurückzusenden. Der Leasingnehmer kann gegen die Forderung des Leasinggeber Zurückbehaltungsrechte nur aus diesem Vertrag geltend machen und nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zu einer Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag, insbesondere der Untervermietung, ist der Leasingnehmer nicht berechtigt.
22. Der Leasingnehmer autorisiert den Leasinggeber während der Vertragsdauer Bank- und Schufa-Auskünfte einzuholen. Der Leasinggeber ist berechtigt, alle Auskünfte und vertragsrelevanten Daten zu speichern. Der Leasingnehmer autorisiert den Leasinggeber ebenfalls, diese Daten an seinen Refinanzierungspartner zu übermitteln.
23. Der Leasingnehmer garantiert die volle Amortisation aller Anschaffungs-, Neben- und Finanzierungskosten des Leasinggebers und übernimmt deshalb bei Laufzeitverkürzung eine Abschlusszahlung.
24. Aufgrund der Übernahmebestätigung zahlt der Leasinggeber den Kaufpreis an den Lieferanten. Unterlässt der Leasingnehmer die Funktionsprüfung und / oder unterzeichnet er diese Urkunde, bevor er den / die Gegenstände vollständig und in einwandfreiem Zustand erhalten hat, so stellt er den Leasinggeber von allen Ansprüchen frei und ersetzt dem Leasinggeber den dadurch ggf. verursachten Schaden.
25. Der Leasingnehmer willigt ein, dass die Ankerdata Deutschland GmbH der SCHUFA HOLDING AG, Hagenauer Straße 44, 65203 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (Leasingnehmer, Summe aller Leasingraten, Laufzeit, Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z.B. vorzeitige Vertragsbeendigung, Laufzeitverlängerung) dieser Geschäftsverbindung übermittelt. Unabhängig davon wird die Ankerdata Deutschland GmbH der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Preise & Preislisten
1. Sämtliche der Ankerdata Deutschland GmbH genannten Preise sind Nettopreise. Die anfallende Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe ist daher zusätzlich zu bezahlen. Die angegebenen Preise verstehen sich außerdem exklusive Verpackung, Porto, Fracht und Zoll für den Transport zum Kunden. Wenn der US-Dollarkurs Stand 01.01.2009 sich um 5 Punkte (%) verändert, ist die Ankerdata Deutschland GmbH berechtigt, die angebotenen Preise anzupassen.
2. Ist nichts anderes vereinbart, gilt für Dienstleistungen ein Stundensatz von 100 €.
3. Lieferungen und Leistungen, die nicht im Vertrag vereinbart sind, werden nach Maßgabe unserer bei Eingang der Bestellung geltenden Preisliste zusätzlich berechnet.
4. Nachfolgende Preislisten werden dem Kunden mit diesen AGB zur Verfügung gestellt.
Leistung Stundensatz, berechnet und ermittelt nach tatsächlichem Aufwand:
Supportdienstleistungen Ankerdata Software 100,00 € pro Stunde
Supportdienstleistungen CSO Software 125,00 € pro Stunde
Programmierarbeiten 150,00 € pro Stunde
Sonstige allgemeine Dienstleistungen 100,00 € pro Stunde
Installationsarbeiten 100,00 € pro Stunde
Hardware-Reparaturarbeiten 100,00 € pro Stunde
Funktionsprüfungen und Tests 100,00 € pro Stunde
Wegezeit 050,00 € pro Stunde
Installation/Schulung/ Pauschale: Tagessatz = 8 Std. pro Tag/Mann 500€
Dienstleistungskosten für Installation, Schulungen vor Ort, Programmierungen der Stammdaten - ausgenommen graphische Erstellung von Tischplänen etc. Berechnung separat.
Reisekosten Inland:
Bundesbahntarif bei Installationen. Zzgl. Kosten für ÖPNV, Taxi, gesetzl. Spesensätze und sonstige Kosten.
Km-Pauschale 0,70 € pro Km bei weiteren Einsätzen, zzgl. gesetzl. Spesensätze und sonstige Kosten. Fahrt hin- und zurück ab Wahlsburg oder vom Wohnsitz des reisenden Mitarbeiters. Ankerdata berechnet bei Installationen die für den Kunden preisgünstigste Reise-Variante.
Support- und Wartungsleistungen, monatlich:
Software Wartungsvertrag: Mo - Fr, von 10:00h bis 24:00h, Sa-So-Feiertag von 11:00h bis 24:00h. Am 24.12. kein Support.
Software-Lizenzpreise Wartungsvertrag: 3 % der Software-Listenlizenzpreise. Hardware Wartungsvertrag: 3 % der Hardwarepreise .
Ohne Wartungsvertrag:
Telefonsupport über Ankerdata Büro-Telefonnummer.
Mo-Fr von 10:00h bis 18:00h. Pro angebrochene Viertelstunde 25,00€
Nachtzuschlag: 50% - Sonn- und Feiertagszuschlag: 100 % .
Hardware- Soforthilfe vor Ort ohne Vertrag: Pauschale 370,00 € für Wegezeit, Arbeitszeit, km, Hardwaretausch mit identischer Ware. Nachfolgend produzierte Reparaturkosten (Ersatzteile und Arbeitszeiten) der defekten Hardware werden separat in Rechnung gestellt
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